Ein McDonald's mit 161 Sitzplätzen, Take-away, McDelivery und Öffnungszeiten bis 06:00 Uhr morgens — geplant im Erdgeschoss eines Wohnhauses mit 50 Wohnungen an der Heinrichstrasse 267 in Zürich. Die IG Steinfelsareal wehrt sich.
Das Industriequartier um das Steinfels-Areal ist nicht mehr das, was sein Name suggeriert. In den letzten zwanzig Jahren hat sich das Gebiet zwischen Escher-Wyss-Platz und Hardbrücke von einer industriellen Brache zu einem Wohnquartier entwickelt. Die Einwohnerzahl von Zürich-West ist in dieser Zeit von rund 1'600 auf über 5'400 gestiegen — eine Verdreifachung.
Zwei neue Schulhäuser sind in diesem Umfeld entstanden: das Schulhaus Schütze (Heinrichstrasse, ausgezeichnet mit der Auszeichnung für gute Bauten 2016–2020) und die Schulanlage Pfingstweid. Dass die Stadt Zürich hier Schulhäuser baut, ist die Antwort auf eine Bevölkerung, die hier bleibt und Kinder grosszieht.
Das geplante McDonald's liegt im Erdgeschoss eines Wohnhauses mit 50 Wohnungen — direkt unter den Schlafzimmern der Mieterschaft. Die Heinrichstrasse ist eine Wohnstrasse an der Hardbrücke, in unmittelbarer Nähe zu den beiden neuen Schulhäusern und einer bereits dichten Gastronomiezone.
Öffnungszeiten im Baugesuch:
So–Mi: 08:00–02:00 Uhr
Donnerstag: 08:00–04:00 Uhr
Freitag–Samstag: 08:00–06:00 Uhr
Ein Betrieb, der am Wochenende bis 06:00 Uhr morgens geöffnet ist, produziert zwischen 22:00 und 06:00 Uhr Take-away-Lärm, Gastegspräche, Türschlagen, Motorstarts — direkt unter 50 Wohnungen.
Das Lärmgutachten der HTA Haustechnische Anlagen AG (23.06.2026) weist für die Kältemaschine auf dem Dach im 6. OG 82 dB Schallleistung permanent aus. Die LSV-Grenzwerte für Wohnzonen (ES II) liegen bei 55 dB Tag / 45 dB Nacht. Die Anlage liegt +37 dB über dem Nachtwert — selbst in einer Industriezone wäre 82 dB nicht legal.
Die Anlage läuft 24/7, weil die Kühlräume nachts auf Temperatur bleiben müssen. Sie steht direkt über den Schlafzimmern von 50 Wohnungen.
Eine McDonald's-Gastroküche mit 35–40 Litern Frittieröl pro Tag produziert fetthaltige Abluft, die über die Fortluftführung aufs Dach geleitet wird. McDonald's-typische Geruchsimmersionen sind wahrnehmbar im Umkreis von 50–100 m — das Areal rundum ist Privatbesitz (Swiss Life/Livit, Steinfels AG, ZKB).
McDonald's-Verpackungsmüll landet auf dem Privatgrund der Nachbar-Eigentümer und im Innenhof des Hauses 267. Die IG fürchtet, dass die Reinigung des Areals auf die Mieternebenkostenabrechnung abgewälzt wird.
Brandschutz: erhebliche bauliche Eingriffe in ein Wohnhaus
Der Brandschutzbeschrieb der BS-Konzept AG (QSS 2) sieht brandabschnittsbildende Wände EI 30 und vertikale Fluchtwege REI 60-RF1 vor. Das Wohnhaus wird brandschutztechnisch aufgerüstet, um einen McDonald's-Betrieb im Erdgeschoss zu erlauben — Trennwände, Fluchtwege, Brandschutztüren, Schachtanpassungen durch Wohnetagen.
Am 10. April 2026 hat das Baurekursgericht des Kantons Zürich die Baubewilligung für eine McDonald's-Filiale am Limmatquai 48 vollständig aufgehoben (BRGE I Nr. 0052/0053/2026). Die Begründung: die bauliche Gestaltung sei ein nicht auflageweise behebbarer Mangel. 15 Rekurrenten und 3'807 Unterschriften hatten den Widerstand getragen. Der Fall zeigt: eine Baubewilligung für McDonald's ist keineswegs selbstverständlich — auch wenn die Stadt Zürich im ersten Schritt bewilligt.
| Limmatquai 48 (gewonnen) | Steinfels-Areal (übertragbar) | Bewertung |
|---|---|---|
| Kamine zu hoch → Stadtbild gestört | Kältemaschine 82 dB → Wohnqualität gestört | Stärker — messbarer Lärm-Grenzwert-Bruch |
| Gestalterischer Mangel, nicht auflageweise behebbar | Kältemaschine + Fortluftführung + Brandschutz — nicht ohne Umbau behebbar | Vergleichbar |
| Finanziell motiviert, nicht funktional | Kältemaschine auf Dach = kostengünstige Platzierung | Übertragbar |
| 15 Rekurrenten, 3'807 Unterschriften | IG + 50 Haushalte + evtl. Nachbar-Eigentümer | Potentiell breiter |
| Private Eigentümerin (Swiss Life) | Private Eigentümerin (Friedrich Steinfels AG) | Identisch |
Die Stadt Zürich wird das Baugesuch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bewilligen — wie am Limmatquai, wie an der Rämistrasse. Das Baubewilligungsverfahren ist formal-rechtlich: «passt nicht ins Quartier» ist kein Ablehnungsgrund, Immissionen sind nachbarrechtlich und werden erst im Rekurs verhandelt. Der Hebel ist der Rekurs am Baurekursgericht.
Das Baugesuch Heinrichstrasse 267l liegt vom 14. August bis 3. September 2026 im Amtsblatt auf (Einzelmitteilung 2026/0544). Wer den Bauentscheid nicht bestellt, hat keine Parteistellung und kein Rekursrecht.
Bauentscheid bestellen bis 3. September 2026
Das Baugesuch Heinrichstrasse 267l liegt im Amtsblatt auf. Ab jetzt können Unterlagen eingesehen und der Bauentscheid bestellt werden.
Letzter Tag, um den Bauentscheid auf eBaugesucheZH zu bestellen. Wer verpasst, ist nicht Partei im Verfahren.
Ab Zustellung des Bauentscheids läuft die 30-tägige Rekursfrist. Danach wird die Bewilligung rechtskräftig.
Mindestens 15 individuelle Rekurrenten analog Limmatquai. Prüfung einer baurekurs-erfahrenen Kanzlei.
Die IG Steinfelsareal vertritt über 50 Haushalte. Je mehr Menschen den Bauentscheid bestellen und rekurrieren, desto stärker das Verfahren. Am Limmatquai haben 15 Rekurrenten und 3'807 Unterschriften gereicht.
Suchen Sie auf eBaugesucheZH nach «Heinrichstrasse 267» und bestellen Sie den Bauentscheid (CHF 50.–). Nur so erhalten Sie Parteistellung und Rekursrecht.
Zum Portal eBaugesucheZHDie IG Steinfelsareal ist der Verein der Anwohnerschaft. Wer Mitglied wird, stärkt die Stimme des Quartiers und wird über alle Schritte informiert.
Kontakt aufnehmenAm Limmatquai haben 3'807 Unterschriften den Widerstand getragen. Eine Petition zeigt der Eigentümerseite und der Öffentlichkeit, dass das Quartier steht.
Petitions-Link folgt in KürzeEin Rekurs vor dem Baurekursgericht kostet Geld — Gerichtsgebühren, Gutachten, anwaltliche Vertretung. Am Limmatquai betrug die Gerichtsgebühr allein 6'200 CHF. Ihre Spende hilft, diese Kosten zu tragen.
Verein IG Steinfels
Verwendungszweck: «Rekurs Steinfelsareal»
IBAN wird in Kürze veröffentlicht. Vorab per E-Mail erfragen: igsteinfels@gmail.com
Transparenz
Die IG Steinfelsareal ist ein Verein. Spenden fliessen ausschliesslich in die Rekurskosten (Gerichtsgebühren, Gutachten, anwaltliche Vertretung). Über die Verwendung wird gegenüber den Mitgliedern Rechenschaft abgelegt.